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Die Gemeinde Oepping fördert die Errichtung von privaten Wasserversorgungsanlagen mit10 % der Errichtungskosten.
Voraussetzung:- keine Anschlussmöglichkeit an gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage- Trinkwassereignung
Antragstellung beim Gemeindeamt durch Vorlage der Belege und des Trinkwasseruntersuchungsbefundes
Form der Förderung: Geldbetrag
Landesförderung für Einzelwasserversorgungsanlagen in Streulagen:siehe auch nachstehende Links (Land Oö. und Landwirtschaftskammer Oö. [Förderungsrichtlinie (pdf-Datei)11Kb] [Ansuchen (.pdf-Datei)37Kb])
Land OÖ. - Förderung von Einzelwasserversorgungsanlagen
Landwirtschaftskammer OÖ. (Weitere Erläuterungen zur Landesförderung)